Die Bundesregierung hat ab dem 1. Juli eine Mehrwertsteuer-Senkung beschlossen. So wirkt sich die Änderung auf Deine Vergütung aus.
Was ändert sich?
Die Mehrwertsteuer wird für ein halbes Jahr gesenkt. Vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
- 19% → 16%
- 7% → 5%
Was heißt das für mich?
Ab dem 1. Juli wird bei Deiner Vergütung automatisch der niedrigere Mehrwertsteuersatz angewendet. Hier mal ein kleines Rechenbeispiel (für eine Marge von 3,00 €):
Mehrwertsteuersatz | Mwst. 19% (bis 30.6.) | Mwst. 16% (1.7.-31.12.) |
Deine Marge | 3,00 € | 3,00 € |
davon Mehrwertsteuer | 0,48 € | 0,42 € |
Deine Vergütung (exkl. Mwst.) | 2,52 € | 2,58 € |
Die Mehrwertsteuer-Senkung hat keine Auswirkungen auf Deine Kundenpreise, den Basispreis oder den Druckpreis. Sie betrifft außerdem nur Verkäufe innerhalb Deutschlands. Wenn Du ein Produkt in ein anderes Land verkaufst, wird der dort geltende Mehrwertsteuersatz von Deiner Marge abgezogen.
Update zur Abrechnung Deiner Vergütung [16.07.2020]
Wir haben die Änderung der Mehrwertsteuersätze zum Anlass genommen, die Auszahlung Deines Guthabens minimal anzupassen: Bisher wurden alle Einnahmen die vor dem Auszahlungstermin unter Statistik > Guthaben zu sehen waren, bis zum fünfzehnten Werktag des Folgemonats gutgeschrieben. Mit der Änderung der Mehrwertsteuersätze erfolgt die Gutschrift zunächst für all jene Bestellungen, die den Status “verschickt & bezahlt” haben.
Beispiel: Alle Bestellungen, die bis zum 30.06. bezahlt und verschickt sind, werden für die Auszahlung am 15.07. berücksichtigt. Bestellungen die noch einen anderen Status hatten, werden im Folgemonat gutgeschrieben. Für die nächste Auszahlung im August werden demnach alle bezahlten und verschickten Bestellungen bis zum 31.7. berücksichtigt.
Den Status Deiner Bestellungen und damit die zu erwartenden Einnahmen kannst Du weiterhin 14 Tage nach Versand der Ware unter Statistik > Guthaben einsehen.
Was muss ich jetzt tun?
Du musst gar nichts tun.
Natürlich kannst Du die Mehrwertsteuer-Senkung an Deine Kunden weiterreichen – und damit sogar Werbung machen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Für die Anwendung der Steuersenkung auf Deine Vergütung gilt das Versanddatum, nicht das Bestelldatum.
Wenn Du in Deutschland ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibst, hast Du uns in der Vergangenheit eine Umsatzsteueranmeldung zugeschickt (Account > Auszahlungsdaten & Steuerstatus). Diese Vorlage bleibt weiterhin gültig, auch wenn im Dokument „19%“ bzw. „7%“ Umsatzsteuer angegeben sind. Durch die Angabe des Paragraphen im Klammerzusatz ist die kurzzeitige Steuersatzabsenkung nämlich abgebildet.
Noch Fragen? Hinterlasse hier einen Kommentar oder stelle Deine Fragen zur Mehrwertsteuer-Senkung im Forum.