Wichtige Änderungen für Deine Auszahlung

Wichtige Änderungen für Deine Auszahlung

Spreadshirt wächst zusammen: Demnächst werden das internationale Veröffentlichen auf dem Marktplatz sowie Multi-Language und Multi-Currency Shops eingeführt. Zudem stellen wir die Weichen für eine stärkere kreative Ausrichtung, deshalb werden auch neue Regelungen zur Vergütungsauszahlung und -versteuerung wirksam. Eine Auszahlung Deiner Vergütung erfolgt nur, wenn in Deinem Nutzerkonto Dein korrekter Name sowie Deine gültige Adresse angegeben sind. Bitte überprüfe Deine Daten und solltest Du feststellen, dass sie fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sind, ändere sie bitte unverzüglich:

Namen und Adresse hier prüfen

Für Partner außerhalb Deutschlands: Zusätzlich Steuer-Identifikationsnummer nötig

Hast Du Deinen (Wohn-) Sitz in einem anderen Land als Deutschland, benötigen wir von Dir für die Auszahlung außerdem Deine Steuer-Identifikationsnummer. Solltest Du US-Amerikaner sein, kannst Du wahlweise Deine Social Security Number (SSN), die Employer’s Identification Number (EIN) oder die Taxpayer’s Identification Number (TIN) angeben. Bitte trage die Steuer-Identifikationsnummer hier ein:

Steuer-Identifikationsnummer hier eintragen

Steuerabzug von Deiner Vergütung aus dem Designpreis

Abhängig davon, in welchem Land Du Deinen (Wohn-) Sitz hast, kann es notwendig sein, dass von einem Teil Deiner Auszahlungssumme ein Steuerabzug erfolgt. Von der Besteuerung ist nur Deine Vergütung aus dem Designpreis betroffen, nicht die Affiliate Provision und nicht der Erfolgsbonus. Mit der Angabe Deiner Steuer-Identifikationsnummer kannst Du diesen Abzug unter Umständen ganz vermeiden oder zumindest reduzieren.
Bitte beachte: Gibst Du nicht Deine korrekte Steuer-Identifikationsnummer an, so müssen wir grundsätzlich einen Steuerabzug von 15 % der Vergütung aus dem Designpreis (Quellensteuer) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Quellensteuer einbehalten.

Um herauszufinden, wie hoch der Steuerabzug für Dich ist, wähle im Menü die Situation aus, die auf Dich zutrifft. Solltest Du nicht wissen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deinem (Wohn-) Sitzstaat existiert und welcher Prozentsatz für den Steuerabzug anzuwenden ist, kannst Du in dieser Liste nachschauen.

  1. Partner mit (Wohn-) Sitz in Deutschland
  2. Partner mit (Wohn-) Sitz in einem Land, welches über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verfügt
    1. Steuerabzug in Höhe von 0%
    2. Steuerabzug in Höhe von 1%- 15%
  3. Partner mit (Wohn-) Sitz in einem Land, welches mit Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat

Bei Fragen bitten wir Dich per E-Mail an partner@spreadshirt.net zu schreiben.

Die Informationen auf dieser Seite dürfen weder als Steuerberatung angesehen noch zur Unterstützung von Steuerpositionen verwendet werden. Bitte ziehe bei Bedarf einen Steuerberater zu Rate.

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